Bewohner eines Mehrfamilienhauses stellten morgens einen Wassereintritt in ihrem Badezimmer fest. Da der mutmaßliche Verursacher in der darüberliegenden Wohnung trotz mehrmaligem Klingeln die Tür nicht öffnete, wurde zur Beseitigung der Ursache die Feuerwehr alarmiert. Beim Öffnen der Tür mit dem Türöffnungswerkzeug wurde der Bewohner doch noch angetroffen und die Ursache des Wasserschadens rasch behoben werden.
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